Was sollte bei der Evaluation für eine Lebertransplantation vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie berücksichtigt werden?
Hintergrund
Für Lebertransplantationsprogramme stellt COVID-19 eine besondere Herausforderung dar. Während der Pandemie wurden bereits früh große Einschränkungen in der Evaluation für eine Lebertransplantation in verschiedenen Länder berichtet [Toyoda, H et al. 2020] , [Gruttadauria, S et al. 2020] , [Aghemo, A et al. 2020] . In einigen stark betroffenen Regionen wurden in bis zu 30% der Lebertransplantationsprogramme die Evaluationen reduziert und in mehr als 5% der Zentren sogar gestoppt. Dies waren dramatische Auswirkungen der Pandemie: Patienten, die eine Lebertransplantation benötigen, sind vital gefährdet durch Komplikationen, welche eine ähnliche oder mittlerweile höhere Mortalität aufweisen wie die COVID-19-Erkrankung [Bajaj, JS et al. 2021] . Diese Patienten benötigen dringlich die Evaluation und Listung für eine Lebertransplantation, und deshalb sollten die Evaluationen zeitnah erfolgen, was auch von den europäischen Fachgesellschaften EASL-ESCMID empfohlen wird [Boettler, T et al. 2020] . Hierzu gehören Patienten mit einer dekompensierten Leberzirrhose (insbesondere refraktärer Aszites, rezidivierende Episoden der hepatischen Enzephalopathie, hepatorenales Syndrom etc.), lab-MELD-Scores ≥20 (entsprechend einer 3-Monatsmortalität >10%), Patienten mit einem akuten Leberversagen oder akut-auf-chronischem Leberversagen (ACLF), sowie Patienten, die sich für einen match-MELD qualifizieren und damit zeitsensitiv in die Warteliste aufgenommen werden sollten [(BÄK), Bundesärztekammer et al. 2019] , [Moreau, R et al. 2013] , [Gerbes, AL et al. 2019] . Die Untersuchungen, die für die Aufnahme in der Liste für die Lebertransplantation notwendig sind, sind in der Tabelle: Optionen zur Anpassung der Evaluationsuntersuchungen zur Lebertransplantation bei Pandemie-bedingten eingeschränkten Kapazitäten bzw. erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko im Transplantationszentrum entsprechend der Empfehlung der LTX-Leitlinie der DGVS zum Vorgehen bei Patienten mit akutem Leberversagen bzw. ACLF aufgeführt. Hierbei wurden in Anlehnung an die DGVS S2k-Leitlinie Lebertransplantation (abgeschlossenes Delphiverfahren) sowohl die obligaten Untersuchungen gekennzeichnet als auch zwischen Untersuchungen unterschieden, die heimatnah und im Zentrum durchgeführt werden können, je nach der Pandemie- und lokalen Situation des einzelnen Patienten und Zentrums (siehe Tabelle: Optionen zur Anpassung der Evaluationsuntersuchungen zur Lebertransplantation bei Pandemie-bedingten eingeschränkten Kapazitäten bzw. erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko im Transplantationszentrum entsprechend der Empfehlung der LTX-Leitlinie der DGVS zum Vorgehen bei Patienten mit akutem Leberversagen bzw. ACLF). Gegebenenfalls kann bei diesen Patienten ohne unmittelbar dringende Transplantationsnotwendigkeit nur eine inaktive Listung erfolgen („NT-Status“), und nicht dringliche Untersuchungen/Maßnahmen (z.B. Zahnsanierungen) vor der Transplantation können auf einem späteren Zeitpunkt verschoben werden (siehe Tabelle: Optionen zur Anpassung der Evaluationsuntersuchungen zur Lebertransplantation bei Pandemie-bedingten eingeschränkten Kapazitäten bzw. erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko im Transplantationszentrum entsprechend der Empfehlung der LTX-Leitlinie der DGVS zum Vorgehen bei Patienten mit akutem Leberversagen bzw. ACLF).